Wie heute bekannt wurde, bereitet sich Schleswig-Holstein auf einen Beitritt zum derzeit Europa-rechtswidrigem Glücksspielstaatsvertrag vor.
Ende des Alleingangs von SH
Schleswig-Holstein verfügt derzeit über die einzige Glücksspielregulierung, welche mit europäischem Recht vereinbar ist, doch dies soll sich nun ändern. Innenminister Breitner(SPD) zeigte, heute im Kieler Langtag, die Möglichkeiten, des Ende des Alleingangs und des Beitritts zum Staatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer auf. Dieser unterscheidet sich von der Schleswig-Holsteiner Lösung vor allem in der Limitierung der Lizenzen sowie der Verbote beispielsweise für Online Poker und Casinos.
Weder die Limitierung noch das Onlinecasino und Pokerverbot ist europarechtlich korrekt, dies zeigt sich vorwiegend daran das der Glücksspielstaatsvertrag keinerlei Zustimmung erhalten hat, denn eine Limitierung der Lizenzen muss nachhaltig begründet werden und darf zu keiner Zeit zur Benachteiligung einiger Unternehmen und Anbieter führen.
Was passiert mit den Lizenzen?
Unklar ist bisher noch was mit den bisherigen sieben Lizenzinhabern für Sportwetten sowie den vorliegenden Anträgen für Onlineglücksspiel passieren wird, wie Koalitionspolitiker entgegnen. Insbesondere warnen diese vor enormen Schadensersatzforderungen der Anbieter, welche in einem Milliardenmarkt angemessen wären, aber auch vor der Ablehnung wird gewarnt, denn aktuellem Rechtsstand entsprechend liegt ein Anspruch auf Erteilung der Lizenzen bei Vorliegen der Voraussetzungen vor.